Wie Funktion und Gesetz geregelt sind, erklären wir Ihnen:
Am 12. Mai 2017 beschloss der Bundesrat das neue Gesetz zum autonomen Fahren. Seitdem dürfen PKWs oder LKWs mit einem hoch- oder vollautomatisiertem Fahrsystem das Fahren, Steuern und Bremsen auf den Straßen abnehmen. Es muss jedoch immer ein Fahrer im Automobil sein, der die Kontrolle im Notfall wieder übernehmen kann. Wenn es jedoch zu einem Unfall kommen sollte, müsste bezüglich der Haftung nochmal genauer hingeschaut werden.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das automatisierte Fahren als größte Mobilitätsrevolution seit Erfindung des Autos bezeichnet. Deutschland ist eines der ersten Länder, dass hierfür einen Gesetzesrahmen schafft.
Handy am Steuer oder doch nur mal die E-Mails abchecken?
Eine Umfrage des TÜV Rheinland ergibt, dass drei Viertel der Deutschen sich autonomes Fahren für die Zukunft wünschen. Dies teilt sich jedoch sehr stark in verschiedene Altersstufen auf. Vielfahrer (ab 30.000 km jährlich) und Autofahrer zwischen 18-29 Jahren stimmten mit 86 Prozent dem automatischen Fahren zu. Vor allem die Altersgruppe 60+ lehnt das Fahren mit autonomen Autos ab. Zwischen den Geschlechtern wurde keine bestimmte Präferenz erkannt. Ältere Befragte haben weniger Vertrauen in Moderne Autos als Jüngere Besitzer moderner Fahrer. Trotz allem steht bei allen Befragten die technische Überwachung an erster Stelle.
Der Autobauer BMW eröffnet in der Nähe von München ein Campus, was speziell für die Entwicklung des autonomen Fahrens dient. Dort arbeiten rund 2.000 Ingenieure am Auto der Zukunft.
In welche Stufen das denkende Auto bereits jetzt unterteilt ist:
Stufe 0 – Driver only: Es ist kein eingreifendes Fahrzeugsystem aktiv, sondern der Fahrer führt dauerhaft Längs- und Querführung aus.
Stufe 1 - Assistent: Fahrer führt dauerhaft Längs- oder Querführung aus. System übernimmt jeweils andere Funktion.
Stufe 2 – Teilautomatisiert: Fahrer muss das System dauerhaft überwachen. System übernimmt Längs- und Querführung in einem spezifischen Anwendungsfall.
Stufe 3 – Hochautomatisiert: Der Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen, sondern nur in einem spezifischen Anwendungsfall.
Stufe 4 - Vollautomatisiert: Es ist kein Fahrer mehr erforderlich. Das System kann im spezifischen Anwendungsfall alle Situationen automatisch bewältigen, aber der Fahrer muss fahrtüchtig sein.
Stufe 5 - Fahrerlos: Das System bewältigt während der Fahrt alle Situationen automatisch. Der Fahrer wird zum Passagier und darf sich entspannen.
Welche Vorteile hat bietet uns autonomes Fahren?
Durchschnittlich verbringt jeder von uns eine Stunde im Auto. Auch die Parkplatzsuche würde Zeit einsparen, denn die autonomen Fahrzeuge sollen dichter parken und durch schmalere Straßen fahren können. Zur heutigen Zeit kostet uns ein Kilometer knapp 0,40 Euro, mit einem autonomen Auto soll uns ein Kilometer nur noch 0,03 Euro kosten. Somit sparen wir zusätzlich Ressourcen und Geld.