Rettungsgasse bilden
Die wohl wichtigste Regel im Stau: Rettungsgasse bilden, und zwar schon bevor der Stau da ist. Sobald Sie merken, dass der Verkehr anfängt zu stocken, beginnen Sie die Rettungsgasse zu bilden. Sie dient dazu, dass die Rettungskräfte schnell an die Unfallstelle gelangen.
Die Regel:
Bei zwei oder mehreren Spuren müssen die Autos zwischen dem linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen rechts daneben eine freie Spur bilden. Für alle Autofahrer gilt die Regel und dementsprechend sollen alle danach fahren, um trotz der Staubildung geordnet zu fahren.
Bußgeld*: 200 Euro + 2 Punkte (stand Oktober 2021)
Standstreifen freihalten
Wer über den Standstreifen schnell die nächste Ausfahrt nutzt oder diesen anderweitig versperrt muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Standstreifen ist für Fahrzeuge mit einer Panne da oder für Rettungs- oder Polizeikräfte. Er muss daher freigehalten werden. Manchmal deuten grüne Pfeile darauf hin, dass der Standstreifen mitbenutzt werden kann, nur wenn diese wirklich aufleuchten, dürfen Sie den Weg benutzen.
Bußgeld*: 75 Euro + 1 Punkt (stand Oktober 2021)
Telefonieren verboten
Auch im Stau gilt: Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nicht erlaubt. Selbst wenn der Motor ausgestellt ist, darf das Mobiltelefon nicht benutzt werden.
Bußgeld*: 100 Euro + 1 Punkt (stand Oktober 2021)
Ist es im Stau verboten auszusteigen?
Ja. Laut § 18 Abs. 9 Satz 1 Straßenverkehrsordnung darf man das Auto auf der Autobahn nicht verlassen. Es sei denn, man muss eine Unfallstelle sichern. Dennoch sollte es zum Beispiel zu einer Vollsperrung kommen gibt es meist keine Probleme, wenn man mal kurz aussteigt, sollte es im Auto zu heiß werden. Entfernen vom Auto ist dann allerdings nicht erlaubt. Dass es verboten ist, die Rettungskräfte dabei zu behindert oder gar zum „gaffen“ näher an die Unfallstelle zu gehen, sollte jedem klar sein.
Bußgeld*: 10 Euro (stand Oktober 2021)
Wenden oder rückwärtsfahren?
Auch wenn die Ausfahrt direkt hinter Ihnen ist, auf der Autobahn gilt auch im Stau, dass ein Wenden oder Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Ausnahme: Bei längeren Vollsperrungen kann es sein, dass die Polizei die Autofahrer dazu auffordert zu wenden.
Bußgeld*: variabel+ 3 Punkte + Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren/Fahrerlaubnisentzug (stand Oktober 2021)